Allgemeine Geschäftsbedingungen der GRB Gemeinnütziges Rheinisches Bildungszentrum GmbH

Präambel

Die GRB Gemeinnütziges Rheinisches Bildungszentrum GmbH (nachfolgend „GRB“) ist Betreiberin des Studienkollegs Düsseldorf (nachfolgend „Studienkolleg“), das Schwerpunktkurse zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung (FSP) und Deutschkurse zur Vorbereitung der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer (nachfolgend „Kursteilnehmer“) auf deutsche Sprachprüfungen zu den in den nachfolgenden Regelungen ausgeführten Zwecken und Konditionen anbietet.

Es gelten für den Schulungsvertrag zwischen den Kursteilnehmern und GRB die nachfolgenden Vertragsbedingungen:

§1 Allgemeines

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den zwischen der GRB und den Kursteilnehmern geschlossenen Schulungsvertrag. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die GRB ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern und/oder zu ergänzen. Die Änderung wird den Kursteilnehmern per E-Mail zu der von ihnen bei Abschluss des Schulungsvertrages angegebenen E-Mail-Adresse übersandt. Widersprechen die Kursteilnehmer den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Übersendung der E-Mail, so werden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Widersprechen die Kursteilnehmer fristgemäß, so werden die Änderungen unter Berücksichtigung für die widersprechenden Kursteilnehmer nicht wirksam und es gilt laut § 305b BGB, dass die individuellen Vertragsabreden Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.

§2 Vertragsabschluss

(1) Die Anmeldung der Kursteilnehmer erfolgt durch den Schulungsvertrag. Die Anmeldung kann postalisch oder per E-Mail erfolgen. Sie ist an nachfolgende Adressen zu versenden:

Studienkolleg Düsseldorf
Grafenberger Allee 87
40237 Düsseldorf

oder per E-Mail als PDF an: info@stk-duesseldorf.de

(2) Die Anmeldung kann nur zu den angebotenen Kursen erfolgen.

(3) Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot der Kursteilnehmer zum Abschluss eines Schulungsvertrages dar. Die GRB ist dazu berechtigt, das Angebot innerhalb von vier Arbeitstagen nach Eingang anzunehmen. Ein Schweigen der GRB auf das Angebot der Kursteilnehmer stellt in keinem Fall eine Vertragsannahme dar. Im Falle der Ablehnung einer Angebotsannahme ist die GRB nicht zur Angabe von Gründen verpflichtet.

(4) Die Vertragsannahme erfolgt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung der GRB an die von den Kursteilnehmern bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die Kursteilnehmer mit der eigenen handschriftlichen/digitalen Unterschrift auf dem Schulungsvertrag unterzeichnen. Mit Vertragsannahme ist der Schulungsvertrag zwischen GRB und den Kursteilnehmern wirksam.

§3 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist zum einen der Deutschsprachkurs und zum anderen derSchwerpunktkurs. Wird dies unterschieden, so werden die Kursteilnehmer hiernach auch wie folgend explizit benannt. Von dieser Unterscheidung abgesehen gelten für die Kursteilnehmer dieselben vertraglichen Gegenstände. Kursteilnehmer des Sprachkurses haben den Deutschsprachkurs als Vertragsgegenstand und Kursteilnehmer des Schwerpunktkurses erhalten die Dienstleistungen des Schwerpunktkurses eines Studienkollegs als Vertragsgegenstand.

  • Deutschsprachkurse:
    Vertragsgegenstand ist zum einen das Unterrichtsangebot zur Vorbereitung der Kursteilnehmer des Sprachkurses auf die gewünschte Niveaustufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). In den Sprachkursen für Deutsch werden die Kursteilnehmer in Vorbereitung auf die deutsche Sprachprüfung auf dem angestrebten Zielniveau des GER unterrichtet.
  • Schwerpunktkurs:
    Vertragsgegenstand ist zum anderen das Unterrichtsangebot Schwerpunktkurs zur Vorbereitung der Kursteilnehmer auf die externe Feststellungsprüfung (FSP) der Bezirksregierung Köln. In den Kursen T, W, M und M+T werden die Inhalte vier relevanter Prüfungsfächer für den jeweiligen Schwerpunktkurs gelehrt.

(2) Das Bestehen der Prüfungen (FSP) ist nicht Gegenstand der seitens der GRB geschuldeten Leistungen und wird insbesondere nicht zugesichert.

(3) Die Kursteilnehmer haben keinen Anspruch auf Unterrichtung durch bestimmte Kursleiter, zu bestimmten Orten oder Zeiten oder auf eine bestimmte Unterrichtsform des Kurses. Die Kursinhalte, Ort und Zeit, Unterrichtsform der Kurse sowie der Kursleiter werden ausschließlich durch die GRB bestimmt. Die GRB ist dazu berechtigt, Bestimmungen nach § 3 Abs. 1 und 2 einseitig nach bestimmten Bedingungen zu ändern, wobei die GRB die berechtigten Interessen der Kursteilnehmer berücksichtigen muss und sich somit keine Nachteile für die Kursteilnehmer ergeben dürfen.

§4 Zeit und Ausführungsort der Maßnahmen

(1) Der Unterricht wird in der Regel von Montag bis Samstag erteilt. Konkrete Anpassungen nach Eigenheiten der jeweiligen Woche bzw. nach Dozentenbestand sind möglich. Der Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten bleibt davon unberührt. Dauer, Umfang sowie Unterrichtsform der Kurse werden den Kursteilnehmern mit ausreichender Zeit vor Kursbeginn per Mail mitgeteilt.

(2) Leistungsort sind entweder die Räumlichkeiten des Studienkollegs Düsseldorf, Grafenberger Allee 87, 40237 Düsseldorf oder online, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders beschlossen. Nur die GRB hat das Recht, zu entscheiden, wo sich der Leistungsort befindet.

§5 Pflichten der GRB

Die GRB ist zur gewissenhaften Durchführung der folgenden Maßnahmen verpflichtet. Sie hat Vorsorge zu treffen, dass

(1) der Lehrplan eingehalten wird,

(2) im Falle der Verhinderung eines Kursleiters für adäquate Vertretung gesorgt wird,

(3) Kenntnisse, die zum Erreichen des Maßnahmenzieles notwendig sind, vermittelt werden,

(4) nur Dozenten mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt werden, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung im Ermessen der GRB dafür qualifiziert sind,

(5) die notwendige Ausstattung und Räumlichkeit zur Durchführung der Maßnahmen bereitgestellt werden. Der Lernerfolg des einzelnen Kursteilnehmers ist weder vertraglich geschuldet noch wird ein solcher zugesichert.

§6 Mindestteilnehmerzahl der Kurse

In jedem Kurs gibt es eine Mindestteilnehmerzahl. Sollte diese unterschritten werden, so ist die GRB berechtigt, den Kurs zum nächstmöglichen Termin zu verschieben.

  • Deutschsprachkurs
    Jeder Sprachkurs hat eine Mindestteilnehmerzahl von sechs Kursteilnehmern. Die GRB ist berechtigt, den Kurs entsprechend der jeweiligen Kursteilnehmerzahl anzupassen und die benötigten Unterrichtseinheiten bei gleichbleibenden Zahlungsbedingungen zu koordinieren. Die Unterrichtseinheiten für den Sprachkurs können je nach Kursgröße und Kursniveau zwischen 48 und 80 UE pro Monat variieren. Bei einer Teilnehmerzahl von bis zu fünf Personen, behält sich die GRB vor, den Kurs um einen Monat bzw. zum nächstmöglichen Termin zu verschieben.
  • Schwerpunktkurs zur Vorbereitung auf die FSP
    Für den Schwerpunktkurs ist eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Kursteilnehmern erforderlich. Sollte die Teilnehmerzahl unterschritten werden, so behält sich die GRB vor, den Kurs kostenlos um ein Semester beziehungsweise auf den nächstmöglichen Zeitpunkt zu verschieben.

§7 Pflichten der Kursteilnehmer

(1) Die Kursteilnehmer sind mit Vertragsabschluss zur fristgemäßen und vollständigen Bezahlung der Studiengebühren nach § 8 verpflichtet

(2) Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, ein Visum der für den Kursbesuch passenden Kategorie zu beantragen und alle notwendigen Unterlagen fristgerecht der dafür zuständigen Behörde gemäß deren Vorschriften zukommen zu lassen.

(3) Die Kursteilnehmer verpflichten sich, vor Kursbeginn das für die Teilnahme am Kurs benötigte Sprachniveau entsprechend GER zu erreichen. Die GRB ist nicht verpflichtet, den Vertragsgegenstand zu ändern, sollte der Kursteilnehmer nicht mit dem geforderten Niveau den Kurs antreten.

  • Deutschsprachkurs
    Für Kursteilnehmer des Sprachkurses ist es verpflichtend, Deutschkenntnisse des jeweiligen Vorniveaus zum gebuchten Kurs nachzuweisen. Dies kann durch ein offizielles Sprachzertifikat, eine Kursteilnahmebescheinigung oder einen Einstufungstest erfolgen.
  • Schwerpunktkurs
    Die Kursteilnehmer des Schwerpunktkurses verpflichten sich, vor Kursbeginn des Schwerpunktkurses das Niveau B1 abgeschlossen zu haben. Die GRB empfiehlt, für eine sichere Prüfung des Niveaus ein B1 Zertifikat zu absolvieren.

(4) Die Einstufungstests, welche vor Kursbeginn zur Überprüfung des Niveaus stattfinden können, müssen bestanden werden, da ansonsten das Verständnis des Vertragsgegenstandes nicht gewährleistet wird.

  • Deutschsprachkurs: Falls der Dozent innerhalb der ersten vier Kursteilnahmetage feststellt, dass trotz bei der Anmeldung eingereichten Nachweises von Deutschkenntnissen dem Unterricht nicht in erfolgversprechendem Maße gefolgt werden kann, behält sich die GRB vor, den Beginn des Sprachkursteilnehmers zum nächstmöglich passenden Zeitpunkt zu verschieben.
  • Schwerpunktkurs: Der Einstufungstest, welcher vor Kursbeginn zur Überprüfung des für den Schwerpunktkurs erforderlichen Niveaus B1 GER durchgeführt wird, muss bestanden werden, da der Unterricht gänzlich auf Deutsch stattfindet. Falls der vom Studienkolleg durchgeführte Einstufungstest das zu erwartende Niveau nicht nachweist, behält sich die GRB vor, den Beginn des Schwerpunktkurses der Person auf das nächste Semester beziehungsweise auf den nächstmöglichen Zeitpunkt zu verschieben.

(5) Die Kursteilnehmer verpflichten sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und sich ständig zu bemühen, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen sowie die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und an ihrem individuellen Erfolg mitzuwirken.

(6) Die Kursteilnehmer verpflichten sich dazu, an Maßnahmen zur Ermittlung des gegenwärtigen Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind.

(7) Die Kursteilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen des Personals bzw. des Lehrpersonals Folge zu leisten.

(8) Die Kursteilnehmer des Schwerpunktkurses verpflichten sich, ihre Schulabgangszeugnisse/Abschlüsse bei einer offiziellen Zeugnisanerkennunsstelle prüfen zu lassen. Das Studienkolleg verantwortet nicht eine Ablehnung zur Zulassung zur Feststellungsprüfung bei nicht ausreichenden oder anderen als den zur Zulassung vorgeschriebenen Qualifikationen.

§8 Studiengebühren

(1) Mit Vertragsannahme nach § 2 Abs. 4 wird den Kursteilnehmern ein Kostenvoranschlag über die Studiengebühren zugesandt. Die Höhe der Studiengebühren richtet sich nach der aktuellen Preisliste des GRB-Studienkollegs Düsseldorf. Diese wird stets auf der Webseite des GRB-Studienkollegs Düsseldorf veröffentlicht (https://studienkolleg-duesseldorf.de/).

(2) Die Studiengebühren werden mit Übersendung des Kostenvoranschlages fällig.

(3) Den Kursteilnehmern wird eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Absendung der Vertragsannahme durch die GRB eingeräumt. Der Kostenvoranschlag muss spätestens mit Ablauf der 14-tägigen Frist vollständig ausgeglichen sein. Die fristgemäße Zahlung der Studiengebühren ist Voraussetzung für die Bereitstellung der Leistungen der GRB.

(4) Der Gesamtbetrag soll auf das deutsche Konto des Studienkollegs in Euro (€) gezahlt werden. Bankgebühren sind vom Sender zu übernehmen.

Deutsche Bank
IBAN DE26 3007 0010 0551 3312 00
BIC DEUTDEDDXXX

(5) Zahlen die Kursteilnehmer nicht innerhalb der 14-tägigen Frist, so ist GRB zur außerordentlichen Kündigung des Schulungsvertrages berechtigt.

(6) Entsprechend §8 Abs. 3 AGB ist die Gebühr vollständig innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. In Einzelfällen kann unter Berücksichtigung besonderer Umstände eine Ratenzahlung angeboten werden. Dies kann nur durch Zustimmung der GRB erfolgen.

  • Bei der Ratenzahlung kommt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 175 € hinzu.
  • Falls die vereinbarten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird ein Mahnungsschreiben erteilt, welches die Kursteilnehmer an die Kursgebühr erinnert.
  • Falls die weitere Frist der Mahnung nicht eingehalten worden ist, so ist die GRB zur außerordentlichen Kündigung des Schulungsvertrages berechtigt. Es kann eine neue Zahlungsfrist vereinbart werden, hierzu ist die GRB aber nicht verpflichtet.

§9 Kursverschiebung

(1) Wird eine Umbuchung oder Verschiebung des Kurses erwünscht, muss dies schriftlich und gut begründet mindestens vier Wochen vor dem Kursbeginn erfolgen.

  • Deutschsprachkurs:
    • Die Verschiebung oder Umbuchung muss vier Wochen vor dem Kursbeginn des Sprachkurses erfolgen.
    • Eine Verschiebung kann nur zu dem Termin erfolgen, der auch von der GRB angeboten wird. Sollte ein Kursteilnehmer des Sprachkurses während des Kurses verschieben, so muss die bereits angenommene   Dienstleistung berechnet werden. Hier entstehen zusätzliche Kosten.
  • Schwerpunktkurs
    • Die Verschiebung oder Umbuchung kann nur vier Wochen vor dem Semesterbeginn des Schwerpunktkurses erfolgen. In Einzelfällen kann unter Berücksichtigung besonderer Umstände eine Kursverschiebung nach dieser Frist durchgeführt werden. Sollte ein Kursteilnehmer des Schwerpunktkurses den Kurs verschieben oder umbuchen wollen, so muss eine Rücksprache mit der GRB stattfinden und die bereits angenommene Dienstleistung monatlich berechnet werden. Hier entstehen zusätzliche Kosten.

(2) Die erste Umbuchung ist kostenlos. Weitere Umbuchungen werden mit einer Umbuchungsgebühr versehen.

  • Deutschsprachkurs
    Die zweite und ebenso jede weitere Umbuchung für den Sprachkurs wird mit einer Umbuchungsgebühr von 45 € berechnet.
  • Schwerpunktkurs
    Die zweite und ebenso jede weitere Umbuchung für den Schwerpunktkurs werden mit einer Umbuchungsgebühr von 150 € berechnet.

(3) Wenn der Kurs verschoben oder umgebucht wird, so erlischt die Widerrufsfrist und eine Rückerstattung zum späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich. Falls eine Verschiebung aufgrund einer Visumsablehnung erwünscht ist, gilt demnach § 10 Abs. 5 der AGB.

§10 Kursabbruch/Stornierung

(1) Während der Widerrufsfrist gilt § 13 AGB. Wird eine Stornierung während der Widerrufsfrist ausgesprochen, so wird die Stornierung als Widerruf gewertet. In der Folge gelten die Regelungen des Widerrufes nach § 13 AGB.

(2) Für die Stornierung ist die Schriftform notwendig. Die GRB unterscheidet zwischen einer Stornierung aus persönlichen Gründen und einer Stornierung aufgrund einer Nichterteilung eines beantragten Visums. Weitergehende Dokumente, wie z. B. ein Ablehnungsbescheid der Deutschen Botschaft, werden verlangt, insofern eine Erstattung nach den Konditionen des zweiten Falls erwünscht wird.

(3) Stornierung aus persönlichen Gründen:

Auf Stornierungen, die nach Ablauf der Widerrufsfrist aber bis vier Wochen vor Kursbeginn oder früher eingereicht werden, erhebt die GRB eine Stornierungsgebühr. Die Anmeldegebühr ist in keinem Fall rückerstattungsfähig.

  • Deutschsprachkurs
    Pro Monatskurs wird eine Stornierungsgebühr von 90€ erhoben. Sollte die Stornierung Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist aber später als vier Wochen vor dem Kursbeginn des Sprachkurses erfolgen oder nach Beginn des Monatskurses, so ist keine Rückerstattung möglich. Auch bei einer gleichzeitigen Buchung mehrerer Monatskurse werden ebendiese hinsichtlich der Stornierung als einzelne Kurse gewertet.
  • Schwerpunktkurs
    Die Stornierungsgebühren für den Schwerpunktkurs werden in Höhe von 1.500€ erhoben. Sollte die Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist aber später als vier Wochen vor dem Beginn des Schwerpunktkurses erfolgen oder nach Beginn des Schwerpunktkurses, so ist keine Rückerstattung möglich.

(4) Erscheinen die Kursteilnehmer ohne vorherige Absprache oder Ankündigung nicht zum Kurs, so behält sich die GRB vor, die Kursteilnehmer als Teilnehmende anzuerkennen. Ein Erstattungsanspruch der Gebühren besteht nicht.

(5) Stornierung aufgrund von Nichterteilung eines beantragten Visums:

Sollten die Kursteilnehmer einen gebuchten Kurs nicht antreten können, weil die zuständigen Behörden das erforderliche Studentenvisum zwecks Studienvorbereitung und Studienbewerbung für die Kursteilnehmer ablehnen, so ist ein Anspruch auf eine Rückerstattung möglich. In einem solchen Fall muss eine offizielle Visumablehnung seitens der Deutschen Botschaft vorliegen. Die Gründe der Visumablehnung müssen im Zusammenhang mit dem Studienkolleg Düsseldorf stehen. Ausgenommen sind Visumablehnungen, die sich auf § 10 Abs. 6 und 7 AGB beziehen.

  1. Deutschsprachkurs
    1. Die Anmeldegebühr von 45 € für den Sprachkurs ist in keinem Fall rückerstattungsfähig.
    2. Zusätzlich wird eine Stornierungsgebühr von 90€ pro monatlichen Sprachkurs erhoben. Der Kursteilnehmer erhält die Kursgebühr abzüglich der Anmeldegebühr und der Stornierungsgebühr zurück, sofern die Visumablehnung vier Wochen vor Kursbeginn eingereicht worden ist. Falls sie weniger als vier Wochen vor Kursbeginn eingereicht wurde, sind die Kursgebühren des jeweils nächstbeginnenden Monatskurses nicht mehr erstattbar.
  2. Schwerpunktkurs
    1. Die Anmeldegebühr in Höhe von 495 € für Schwerpunktkurse ist in keinem Fall rückerstattungsfähig. Der Kursteilnehmer erhält die Kursgebühren zurück, sofern der Ablehnungsbescheid der Botschaft mit in § 10 Abs. 5 der AGB bezeichnetem Grund der Visumablehnung vier Wochen vor Beginn des Schwerpunktkurses eingereicht worden ist. Falls der Schwerpunktkurs bereits gestartet hat, wird der Betrag semesterweise abgezogen. Sofern die Visumablehnung vier Wochen vor dem 2. Semester eingereicht worden ist, ist eine Rückerstattung von 50 Prozent der Kursgebühren möglich. Wurde die Visumablehnung während des 2. Semesters oder weniger als vier Wochen vor Beginn des zweiten Semesters eingereicht, so ist keine Rückerstattung der Kursgebühren mehr möglich. Diese Erstattungsmöglichkeit ist ausschließlich auf den Fall ausbleibender Visumserteilung für „studienvorbereitende Zwecke“ begrenzt und daher nicht auf andere als die bezeichneten Ablehnungsgründe übertragbar.

(6) Der Kursteilnehmer hat nach dem Erhalt der Visumablehnung von der Deutschen Botschaft zwei Wochen Zeit, dem Studienkolleg Düsseldorf den Ablehnungsbescheid zu präsentieren. Bei verspätetem Einreichen kann keine Erstattung aufgrund Nichterteilung eines beantragten Visums erfolgen. Die Möglichkeit einer Stornierung nach §10 (3) bleibt unberührt.

(7) Bei jeder Visumablehnung wird der Grund der Visumablehnung hinterfragt und geprüft. Bei einer persönlichen Vorgeschichte oder Falschangaben, die in jedem Fall auf eine Visumablehnung hindeuten, ist eine Rückerstattung der Kursgebühren ausgeschlossen, des Weiteren ist im Falle einer Nichterwähnung des Studienkollegs Düsseldorf eine Rückerstattung der Kursgebühren nicht möglich. Auch bei einer Visumablehnung, die durch das Nichteinreichen der von der zuständigen Behörde geforderten Dokumente entstanden ist, kann keine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgen. Es gilt § 10 Abs. 3 AGB.

(8) Nicht erstattungsfähig sind ebenfalls seitens der Kursteilnehmer angeforderte Sonderleistungen, die über die gebuchte Kursteilnahme hinausgehen.

(9) Stornieren Kursteilnehmer den Schulungsvertrag, behält sich die GRB vor, die für die Erteilung des Einreisevisums zuständige Deutsche Botschaft und die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zuständige Ausländerbehörde sowie andere relevante Behörden wie das BAföG-Amt hierüber zu informieren. Die Kursteilnehmer erteilten mit ihrer Unterschrift auf dem Schulungsvertrag das ausdrückliche Einverständnis hierzu.

§11 Außerordentliche Kündigung des Schulungsvertrages

Beide Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung des Schulungsvertrages aus wichtigem Grunde berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

(1) der begründete Verdacht besteht, dass die Kursteilnehmer gegen deutsches Recht verstoßen haben oder verstoßen, insbesondere gegen Strafgesetze oder aufenthaltsrechtliche Bestimmungen;

(2) der begründete Verdacht besteht, dass die Kursteilnehmer sich den geltenden ethischen Verhaltensnormen in einer dem Studienkolleg nicht zumutbaren Weise zuwider verhalten, insbesondere obszön, beleidigend, diskriminierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal, homophob und/oder in sonstiger Weise verwerflich oder rechtswidrig verhalten;

(3) eine Prüfungstäuschung festgestellt wird. In diesem Falle wird der Kursteilnehmer sofort von der Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfungsleistung wird nicht bewertet. Die GRB behält sich vor, Kursteilnehmer bei schwerwiegenden Täuschungen außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu exmatrikulieren;

(4) Kursteilnehmer den Verpflichtungen aus § 7 nicht nachkommen;

(5) die Fristen der Ratenzahlung trotz Mahnung nicht eingehalten wurden.

(6) Wenn der Kursteilnehmer ohne Grund nicht mehr am Kurs teilnimmt.

In diesen Fällen ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

Die Bedingungen in §9 Kursverschiebung und §10 Kursabbruch/Stornierung bleiben wirksam.

Nach einer Exmatrikulation aufgrund von Fehlverhalten oder auf eigenen Wunsch hin kann der Kursteilnehmer nicht wieder in den aktuellen Kurs immatrikuliert werden.

§12 Datenschutz

Mit der Datenschutzinformation unterrichtet die GRB die Kursteilnehmer über Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, das Recht auf unentgeltliche Auskünfte von der GRB gespeicherten personenbezogenen Daten und das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von der GRB gespeicherten personenbezogenen Daten.

(1) Zugriffsdaten
Wenn die Webseite besucht wird und keine Angaben zur Person gemacht werden, so werden nur die Zugriffsdaten gespeichert. Das sind beispielsweise Datum und Uhrzeit des Zugriffs, die Seite, von der aus der Zugriff erfolgte, der verwendete Web-Browser und der Name des Serviceproviders. Eine personenbezogene Auswertung der Daten findet nicht statt. Die Daten werden nur zu statistischen Zwecken ausgewertet.

(2) Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund derer eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z. B. Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung. Personenbezogene Daten der Kursteilnehmer sowie Interessenten werden nur erhoben, wenn diese bei einer Buchung oder aber bei Registrierung eines Kundenaccounts freiwillig mitgeteilt wurden. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Dauer der Vertragsabwicklung genutzt. Wenn der Vertrag vollständig erfüllt und abgewickelt ist, werden die Daten gesperrt und nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Etwas anderes gilt nur, wenn in die weitere Verwendung der Daten ausdrücklich eingewilligt worden ist.

(3) Cookies
Die Webseite des Studienkollegs verwendet Cookies. Dies erleichtert bei einer Wiederkehr den Zugriff auf die Webseite des Studienkollegs Düsseldorf und verhilft zu einer Optimierung der Angebote. Cookies sind kleine Textdateien, die auf die Festplatte abgelegt und nur durch den Server der jeweiligen Webseite wieder ausgelesen werden können, wenn eine datentechnische Verbindung zum Server aufgebaut wurde. Sowohl Sitzungs-Cookies als auch dauerhafte Cookies werden hierbei verwendet. Die sogenannten Sitzungscookies sind Cookies, die nach Ende der jeweiligen Browser-Sitzung wieder von der Festplatte gelöscht werden. Die dauerhaften Cookies verbleiben auf der Festplatte, sodass die Webseite den Rechner beim nächsten Besuch wiedererkennen kann. Der Browser kann so eingestellt werden, dass er Cookies automatisch akzeptiert oder über das Senden von Cookies als Nachricht und Pop-up eine Information erscheinen lässt oder die Verwendung von Cookies ausschließt.

(4) Auskunftsrecht
Jeder Kursteilnehmer sowie Interessent haben das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die seitens des Studienkollegs gespeicherten Daten zur eigenen Person. Ebenso kann jeder eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Daten verlangen.

(5) Weitergabe der Daten zur Lieferung und Zahlung:
Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten werden nur unter der jeweiligen Einwilligung der Kursteilnehmer sowie Interessenten und nur zum Zwecke der Vertragserfüllung an ein durch die GRB beauftragtes Unternehmen weitergeleitet. Zur Zahlungsabwicklung werden die Zahlungsdaten an das beauftragte Kreditinstitut weitergegeben.

(6) Ansprechpartner in Fragen des Datenschutzes:
Gibt es Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten oder ist eine Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Daten oder der Widerruf der Einwilligung erwünscht, kann dies schriftlich an folgende E-Mail-Adresse kommuniziert werden: info@stk-duesseldorf.de.

§13 Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht
Kursteilnehmer haben das Recht, binnen vierzehn Tagen beginnend mit dem Datum des Vertragsabschlusses ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Der Vertragsabschluss ist das Datum auf dem Schulungsvertrag. Das Widerrufsrecht wird, sollte eine verspätete Zahlung der Kursgebühren erfolgen, nicht verlängert.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Kursteilnehmer die GRB schriftlich mittels einer eindeutigen Erklärung per Post an die folgende Adresse:

                                               Studienkolleg Düsseldorf

                                               Grafenberger Allee 87

                                               40237 Düsseldorf

oder per E-Mail an info@stk-duesseldorf.de über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

(2) Folgen des Widerrufs
Wenn der Vertrag widerrufen wurde, hat die GRB alle Zahlungen, die getätigt worden sind, mit Ausnahme zusätzlicher Kosten wie der nichtrückerstattungsfähigen Anmeldegebühren sowie Verwaltungsgebühren, unverzüglich und spätestens binnen dreißig Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung werden die Gebühren auf ein seitens des Kursteilnehmers hinterlegtes Bankkonto überwiesen. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wurde verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so muss ein angemessener Betrag bezahlt werden, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen zusätzlich der Anmeldegebühren und Verwaltungsgebühren im Falle einer Ratenzahlung entspricht.

(3) Muster-Widerrufsformular
Wenn die Kursteilnehmer den Vertrag widerrufen wollen, haben sie die Möglichkeit, folgendes Formular auszufüllen. Ebendieses bzw. das eigene Formular des Kursteilnehmers muss per Post oder per E-Mail an die oben angegebene Adresse bzw. E-Mailadresse zurückgesandt werden.

An: Studienkolleg Düsseldorf,
Adresse: Grafenberger Allee 87, 40237 Düsseldorf
E-Mail: info@stk-duesseldorf.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung _______________ (Kurs) beginnend am _______________ (Kursbeginn).

Name des/der Kursteilnehmers:
Anschrift des Kursteilnehmers:
Unterschrift des Kursteilnehmers:
Datum:

§14 Streitbeilegung/Verbraucherschlichtungsstelle

(1) Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese kann über den nachfolgenden Link erreicht werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die GRB nicht verpflichtet und nicht bereit.

§15 Salvatorische Klausel

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt

Stand 05.01.2026

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