Allgemeine Geschäftsbedingungen der GRB Gemeinnütziges Rheinisches Bildungszentrum GmbH

Präambel

Die GRB Gemeinnütziges Rheinisches Bildungszentrum GmbH (nachfolgend „GRB“) ist Betreiberin des Studienkollegs Düsseldorf (nachfolgend „Studienkolleg“), das Schwerpunktkurse zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung und Deutschkurse zur Vorbereitung der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer (nachfolgend „Kursteilnehmer“) auf deutsche Sprachprüfungen zu den in den nachfolgenden Regelungen ausgeführten Zwecken und Konditionen anbietet.

Es gelten für den Schulungsvertrag zwischen den Kursteilnehmern und GRB die nachfolgenden Vertragsbedingungen:

§1 Allgemeines

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den zwischen der GRB und den Kursteilnehmern geschlossenen Schulungsvertrag. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die GRB ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern und/oder zu ergänzen. Die Änderung wird den Kursteilnehmern per E-Mail zu der von ihnen bei Abschluss des Schulungsvertrages angegebenen E-Mail-Adresse übersandt. Widersprechen die Kursteilnehmer den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Übersendung der E-Mail, so werden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Widersprechen die Kursteilnehmer fristgemäß, so werden die Änderungen unter Berücksichtigung für die widersprechenden Kursteilnehmer nicht wirksam und es gilt laut § 305b BGB, dass die individuellen Vertragsabreden Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.

§2 Vertragsabschluss

(1) Die Anmeldung der Kursteilnehmer erfolgt durch den Schulungsvertrag. Die Anmeldung kann postalisch oder per E-Mail erfolgen. Sie ist an nachfolgende Adressen zu versenden:

Studienkolleg Düsseldorf
Grafenberger Allee 87
40237 Düsseldorf

oder per E-Mail als PDF an: info@stk-duesseldorf.de

(2) Die Anmeldung kann nur zu den angebotenen Kursen erfolgen.

(3) Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot der Kursteilnehmer zum Abschluss eines Schulungsvertrages dar. GRB ist dazu berechtigt, das Angebot innerhalb von vier Arbeitstagen nach Eingang anzunehmen. Ein Schweigen der GRB auf das Angebot der Kursteilnehmer stellt in keinem Fall eine Vertragsannahme dar. Im Falle der Ablehnung einer Angebotsannahme ist die GRB nicht zur Angabe von Gründen verpflichtet.

(4) Die Vertragsannahme erfolgt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung der GRB an die von den Kursteilnehmern bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die Kursteilnehmer mit der eigenen handschriftlichen/digitalen Unterschrift auf dem Schulungsvertrag unterzeichnen. Mit Vertragsannahme ist der Schulungsvertrag zwischen GRB und den Kursteilnehmern wirksam.

§3 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist zum einen der Deutschsprachkurs und zum anderen der Schwerpunktkurs. Wird dies unterschieden, so werden die Kursteilnehmer hiernach auch wie folgend explizit benannt. Von dieser Unterscheidung abgesehen gelten für die Kursteilnehmer dieselben vertraglichen Gegenstände. Kursteilnehmer des Sprachkurses haben den Deutschsprachkurs als Vertragsgegenstand und Kursteilnehmer des Schwerpunktkurses erhalten die Dienstleistungen des Schwerpunktkurses eines Studienkollegs als Vertragsgegenstand.

  • Deutschsprachkurse:
    Vertragsgegenstand ist zum einen das Unterrichtsangebot zur Vorbereitung
    der Kursteilnehmer des Sprachkurses auf die gewünschte Niveaustufe des
    Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). In den
    Sprachkursen für Deutsch werden die Kursteilnehmer in Vorbereitung auf die
    deutsche Sprachprüfung auf dem angestrebten Zielniveau des GER unterrichtet.
    Im DSH-Kurs erfolgt der Unterricht der Kursteilnehmer zur Vorbereitung auf
    die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang.
  • Schwerpunktkurse:
    Vertragsgegenstand ist zum anderen das Unterrichtsangebot Schwerpunktkurse zur Vorbereitung der Kursteilnehmer auf die externe Feststellungsprüfung der Bezirksregierung Köln. In den Kursen T, W, M, M+T und G werden die Inhalte vier relevanter Prüfungsfächer für den jeweiligen Schwerpunktkurs gelehrt.

(2) Das Bestehen der Prüfungen ist nicht Gegenstand der seitens der GRB geschuldeten Leistungen und wird insbesondere nicht zugesichert.

(3) Die Kursteilnehmer haben keinen Anspruch auf Unterrichtung durch bestimmte Kursleiter, zu bestimmten Orten oder Zeiten oder auf eine bestimmte Unterrichtsform des Kurses. Die Kursinhalte, Ort und Zeit, Unterrichtsform der Kurse sowie der Kursleiter werden ausschließlich durch die GRB bestimmt. Die GRB ist dazu berechtigt, Bestimmungen nach § 3 Abs. 1 und 2 einseitig nach bestimmten Bedingungen und entsprechend der Marktsituation zu ändern, wobei die GRB die berechtigten Interessen der Kursteilnehmer berücksichtigen muss und sich somit keine Nachteile für die Kursteilnehmer ergeben dürfen.

 

§4 Zeit und Ausführungsort der Maßnahmen

(1) Der Unterricht wird in der Regel von Montag bis Samstag erteilt. Konkrete Anpassungen nach Eigenheiten der jeweiligen Woche bzw. nach Dozentenbestand sind möglich. Der Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten bleibt davon unberührt. Dauer, Umfang sowie Unterrichtsform der Kurse werden den Kursteilnehmern mit ausreichender Zeit vor Kursbeginn per Mail mitgeteilt.

(2) Leistungsort sind entweder die Räumlichkeiten des Studienkollegs Düsseldorf, Grafenberger Allee 87, 40237 Düsseldorf oder online, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders beschlossen. Nur die GRB hat das Recht, zu entscheiden, wo sich der Leistungsort befindet.

§5 Pflichten der GRB

Die GRB ist zur gewissenhaften Durchführung der folgenden Maßnahmen verpflichtet. Die GRB hat Vorsorge zu treffen, dass

(1) der Lehrplan eingehalten wird,

(2) im Falle der Verhinderung eines Kursleiters für adäquate Vertretung gesorgt wird,

(3) Kenntnisse, die zum Erreichen des Maßnahmenzieles notwendig sind, vermittelt werden,

(4) nur Dozenten mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt werden, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung im Ermessen der GRB dafür qualifiziert sind,

(5) die notwendige Ausstattung und Räumlichkeit zur Durchführung der Maßnahmen bereitgestellt werden.

Der Lernerfolg des einzelnen Kursteilnehmers ist weder vertraglich geschuldet noch wird ein solcher zugesichert.

 

§6 Mindestteilnehmerzahl der Kurse

In jedem Kurs gibt es eine Mindestteilnehmerzahl. Sollte diese unterschritten werden, so ist die GRB berechtigt, den Kurs zum nächstmöglichen Termin zu verschieben.

  • Deutschsprachkurs:
    Jeder Sprachkurs hat eine Mindestteilnehmerzahl von vier Kursteilnehmern. Die GRB ist berechtigt, den Kurs entsprechend der jeweiligen Kursteilnehmerzahl anzupassen und die benötigten Unterrichtseinheiten bei gleichbleibenden Zahlungsbedingungen zu koordinieren. Die Unterrichtseinheiten für den Sprachkurs können je nach Kursgröße und Kursniveau zwischen 48 und 80 UE pro Monat variieren.
    Bei einer Teilnehmerzahl von bis zu drei Personen verschiebt sich der Kurs um einen Monat bzw. zum nächstmöglichen Termin
  • Schwerpunktkurs:
    Für den Schwerpunktkurs ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Kursteilnehmern erforderlich. Sollte die Teilnehmerzahl unterschritten werden, so behält sich die GRB vor, den Kurs kostenlos um ein Semester beziehungsweise auf den nächstmöglichen Zeitpunkt zu verschieben.

§7 Pflichten der Kursteilnehmer

(1) Die Kursteilnehmer sind mit Vertragsabschluss zur fristgemäßen und vollständigen Bezahlung der Studiengebühren nach § 8 verpflichtet.

(2) Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, ein Visum der für den Kursbesuch passenden Kategorie beantragen und alle notwendigen Unterlagen fristgereicht der dafür zuständigen Behörde gemäß deren Vorschriften zukommen zu lassen.

(3) Die Kursteilnehmer verpflichten sich, vor Kursbeginn das für die Teilnahme am Kurs benötigte Sprachniveau entsprechend GER zu erreichen. Die GRB ist nicht verpflichtet, den Vertragsgegenstand zu ändern, sollte der Kursteilnehmer nicht mit dem geforderten Niveau den Kurs antreten.

  • Deutschsprachkurs:
    Für Kursteilnehmer des Sprachkurses empfiehlt sich, eine Prüfung des vorherigen Niveaus entsprechend GER durchzuführen.
  • Schwerpunktkurs:
    Die Kursteilnehmer des Schwerpunktkurses verpflichten sich, vor Kursbeginn des Schwerpunktkurses das Niveau B1 abgeschlossen zu haben. Die GRB empfiehlt, für eine sichere Prüfung des Niveaus ein B1 Zertifikat zu absolvieren.

(4) Die Einstufungstests, welche vor Kursbeginn zur Überprüfung des Niveaus stattfinden kann, müssen bestanden werden, da ansonsten das Verständnis des Vertragsgegenstandes nicht gewährleistet wird.

  • Deutschsprachkurs:
    Falls der vom Studienkolleg durchgeführte Einstufungstest das zu erwartende Niveau nicht nachweist, behält sich die GRB vor, den Beginn des Sprachkursteilnehmers zum nächstmöglich passenden Zeitpunkt zu verschieben.
  •  Schwerpunktkurs:
    Der Einstufungstest, welcher vor Kursbeginn zur Überprüfung des für den Schwerpunktkurs erforderlichen Niveaus B1 GER durchgeführt wird, muss bestanden werden, da der Unterricht gänzlich auf Deutsch stattfindet. Falls der vom Studienkolleg durchgeführte Einstufungstest das zu erwartende Niveau nicht nachweist, behält sich die GRB vor, den Beginn des Schwerpunktkurses der Person auf das nächste Semester beziehungsweise auf den nächstmöglichen Zeitpunkt zu verschieben.

(5) Die Kursteilnehmer verpflichten sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und sich ständig zu bemühen, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen sowie die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und an ihrem individuellen Erfolg mitzuwirken.

(6) Die Kursteilnehmer verpflichten sich dazu, an Maßnahmen zur Ermittlung des gegenwärtigen Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind.

(7) Die Kursteilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen des Personals bzw. des Lehrpersonals Folge zu leisten.

(8) Die Kursteilnehmer des Schwerpunktkurses verpflichten sich, ihre Schulabgangszeugnisse/Abschlüsse bei einer offiziellen Zeugnisanerkennungsstelle prüfen zu lassen. Das Studienkolleg verantwortet nicht eine Ablehnung zur Zulassung zur Feststellungsprüfung bei nicht ausreichenden oder anderen als den zur Zulassung vorgeschriebenen Qualifikationen.

§8 Studiengebühren

(1) Mit Vertragsannahme nach § 2 Abs. 4 wird den Kursteilnehmern ein Kostenvoranschlag über die Studiengebühren zugesandt. Die Höhe der Studiengebühren richtet sich nach der aktuellen Preisliste des GRB-Studienkollegs Düsseldorf. Diese wird stets auf der Webseite des GRB-Studienkollegs Düsseldorf veröffentlicht (https://studienkolleg-duesseldorf.de/).

(2) Die Studiengebühren werden mit Übersendung des Kostenvoranschlages fällig.

(3) Den Kursteilnehmern wird eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Absendung der Vertragsannahme durch die GRB eingeräumt. Der Kostenvoranschlag muss spätestens mit Ablauf der 14-tägigen Frist vollständig ausgeglichen sein. Die fristgemäße Zahlung der Studiengebühren ist Voraussetzung für die Bereitstellung der Leistungen der GRB. Die Aufrechterhaltung des Kollegbetriebs ist von der fristgemäßen Zahlung der Studiengebühren abhängig.

(4) Der Gesamtbetrag inklusive sämtlicher Bankgebühren soll auf das deutsche Konto des Studienkollegs in Euro (€) gezahlt werden:

Deutsche Bank

IBAN DE26 3007 0010 0551 3312 00

BIC DEUTDEDDXXX

(5) Zahlen die Kursteilnehmer nicht innerhalb der 14-tägigen Frist, so ist GRB zur außerordentlichen Kündigung des Schulungsvertrages berechtigt.

(6) Entsprechend §8 Abs. 3 AGB ist die Gebühr vollständig innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. In Einzelfällen kann unter Berücksichtigung besonderer Umstände eine Ratenzahlung angeboten werden. Dies kann nur durch Zustimmung der GRB erfolgen.

  • Bei der Ratenzahlung kommt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 175 € hinzu.
  • Falls die vereinbarten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird ein Mahnungsschreiben erteilt, welches die Kursteilnehmer an die Kursgebühr erinnert.
  • Falls die weitere Frist der Mahnung nicht eingehalten worden ist, so ist die GRB zur außerordentlichen Kündigung des Schulungsvertrages berechtigt.

§9 Kursverschiebung

(1) Wird eine Umbuchung oder Verschiebung des Kurses erwünscht, muss dies schriftlich und gut begründet mindestens vier Wochen vor dem Kursbeginn erfolgen.

  • Deutschsprachkurs:
    Die Verschiebung muss vier Wochen vor dem Kursbeginn des Sprachkurses erfolgen. Eine Verschiebung kann nur zu dem Termin erfolgen, der auch von der GRB angeboten wird. Sollte ein Kursteilnehmer des Sprachkurses während des Kurses verschieben, so muss die bereits angenommene Dienstleistung berechnet werden. Hier entstehen zusätzliche Kosten
  •  Schwerpunktkurs:
    Die Verschiebung kann nur vier Wochen vor dem Semesterbeginn des Schwerpunktkurses erfolgen. In Einzelfällen kann unter Berücksichtigung besonderer Umstände eine Kursverschiebung nach dieser Frist durchgeführt werden. Sollte ein Kursteilnehmer des Schwerpunktkurses den Kurs verschieben, so muss eine Rücksprache mit der GRB stattfinden und die bereits angenommene Dienstleistung monatlich berechnet werden. Hier entstehen zusätzliche Kosten.

(2) Die erste Umbuchung ist kostenlos. Weitere Umbuchungen werden mit einer Umbuchungsgebühr versehen.

  • Deutschsprachkurs:
    Die zweite und ebenso jede weitere Umbuchung für den Sprachkurs wird mit einer Umbuchungsgebühr von 45 € berechnet.
  •  Schwerpunktkurs:
    Die zweite und ebenso jede weitere Umbuchung für den Schwerpunktkurs werden mit einer Umbuchungsgebühr von 150 € berechnet.

(3) Wenn der Kurs verschoben wird, so erlischt die Widerrufsfrist und eine Rückerstattung zum späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich. Falls eine Verschiebung aufgrund einer Visumsablehnung erwünscht ist, gilt demnach § 10 Abs. 5 der AGB.

§10 Kursabbruch/Stornierung

(1) Während der Widerrufsfrist gilt § 13 AGB. Wird eine Stornierung während der Widerrufsfrist ausgesprochen, so wird die Stornierung als Widerruf gewertet. In der Folge gelten die Regelungen des Widerrufes nach § 13 AGB. Haben die Kursteilnehmer verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben die Kursteilnehmer der GRB einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Anteil entspricht der bis dahin in Anspruch genommenen Dienstleistung zusätzlich der Anmeldegebühr.

(2) Für die Stornierung ist die Schriftform notwendig. Weitergehende Dokumente, wie z. B. ein Ablehnungsbescheid der Deutschen Botschaft, können zusätzlich verlangt werden.

(3) Auf Stornierungen, die nach Ablauf der Widerrufsfrist aber bis vier Wochen vor Kursbeginn oder früher eingereicht werden, erhebt die GRB eine Stornogebühr. Die Anmeldegebühr ist in keinem Fall rückerstattungsfähig.

  • Deutschsprachkurs:
    Pro Niveaustufe wird eine Stornogebühr von 150€ erhoben. Sollte die Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist aber später als vier Wochen vor dem Kursbeginn des Sprachkurses erfolgen oder nach Beginn des Kurses, so ist keine Rückerstattung möglich.
  •  Schwerpunktkurs:
    Die Stornogebühren für den Schwerpunktkurs werden in Höhe von 1.500€ erhoben. Sollte die Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist aber später als vier Wochen vor dem Beginn des Schwerpunktkurses erfolgen oder nach Beginn des Schwerpunktkurses, so ist keine Rückerstattung möglich.

(4) Erscheinen die Kursteilnehmer ohne vorherige Absprache oder Ankündigung nicht zum Kurs, so behält sich die GRB vor, die Kursteilnehmer als Teilnehmende anzuerkennen. Ein Erstattungsanspruch der Gebühren besteht nicht.

(5) Sollten die Kursteilnehmer einen gebuchten Kurs nicht antreten können, weil die zuständigen Behörden das erforderliche Studentenvisum zwecks Studienvorbereitung und Studienbewerbung für die Kursteilnehmer ablehnen, so ist ein Anspruch auf eine Rückerstattung möglich. In einem solchen Fall muss eine offizielle Visumablehnung seitens der Deutschen Botschaft vorliegen. Die Gründe der Visumablehnung müssen im Zusammenhang mit dem Studienkolleg Düsseldorf stehen. Ausgenommen sind Visumablehnungen, die sich auf § 10 Abs. 6 und 7 AGB beziehen.

  • Deutschsprachkurs:
    Die Anmeldegebühr von 45 € für den Sprachkurs ist nicht rückerstattungsfähig. Zusätzlich wird eine Stornogebühr von 150 € pro Niveaustufe des gebuchten Sprachkurses erhoben. Der Kursteilnehmer erhält die Kursgebühr abzüglich der Anmeldegebühr und der Stornogebühr zurück, sofern die Visumablehnung vier Wochen vor Kursbeginn abgegeben worden ist
  •  Schwerpunktkurs:
    Die Anmeldegebühr in Höhe von 495 € für Schwerpunktkurse ist in keinem Fall rückerstattungsfähig. Der Kursteilnehmer erhält die Kursgebühren zurück, sofern der Ablehnungsbescheid der Botschaft mit in § 10 Abs. 5 der AGB bezeichnetem Grund der Visumablehnung vier Wochen vor Beginn des Schwerpunktkurses eingereicht worden ist.
    Falls der Schwerpunktkurs bereits gestartet hat, wird der Betrag semesterweise abgezogen. Sofern die Visumablehnung vier Wochen vor dem 2. Semester eingereicht worden ist, ist eine Rückerstattung von 50 Prozent der Kursgebühren abzüglich der Anmeldegebühr möglich.
    Wurde die Visumablehnung während des 2. Semesters eingereicht, so ist keine Rückerstattung der Kursgebühren mehr möglich.
    Diese Erstattungsmöglichkeit ist ausschließlich auf den Fall ausbleibender Visumserteilung für „studienvorbereitende Zwecke“ begrenzt und daher nicht auf andere als die bezeichneten Ablehnungsgründe übertragbar

(6) Der Kursteilnehmer hat nach dem Erhalt der Visumablehnung von der Deutschen Botschaft zwei Wochen Zeit, dem Studienkolleg Düsseldorf den Ablehnungsbescheid zu präsentieren. Andernfalls wird die Visumablehnung nicht bearbeitet.

(7) Bei jeder Visumablehnung wird der Grund der Visumablehnung hinterfragt und geprüft. Bei einer persönlichen Vorgeschichte oder Falschangaben, die in jedem Fall auf eine Visumablehnung hindeuten, ist eine Rückerstattung der Kursgebühren ausgeschlossen, des Weiteren ist im Falle einer Nichterwähnung des Studienkollegs Düsseldorf eine Rückerstattung der Kursgebühren nicht möglich. Auch bei einer Visumablehnung, die durch das Nichteinreichen der von der zuständigen Behörde geforderten Dokumente entstanden ist, kann keine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgen. Es gilt § 10 Abs. 3 AGB.

(8) Nicht erstattungsfähig sind ebenfalls seitens der Kursteilnehmer angeforderte Sonderleistungen, die über die gebuchte Kursteilnahme hinausgehen.

(9) Stornieren Kursteilnehmer den Schulungsvertrag, behält sich die GRB vor, die für die Erteilung des Einreisevisums zuständige Deutsche Botschaft und die für die Erteilung Aufenthaltserlaubnis zuständige Ausländerbehörde sowie andere relevante Behörden wie das BAföG-Amt hierüber zu informieren. Die Kursteilnehmer erteilten das ausdrückliche Einverständnis hierzu.

§11 Außerordentliche Kündigung des Schulungsvertrages

Beide Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung des Schulungsvertrages aus wichtigem Grunde berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

(1) der begründete Verdacht besteht, dass die Kursteilnehmer gegen deutsches Recht verstoßen haben oder verstoßen, insbesondere gegen Strafgesetze oder aufenthaltsrechtliche Bestimmungen;

(2) der begründete Verdacht besteht, dass die Kursteilnehmer sich den geltenden ethischen Verhaltensnormen in einer dem Studienkolleg nicht zumutbaren Weise zuwider verhalten, insbesondere obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder in sonstiger Weise verwerflich verhalten;

(3) eine Prüfungstäuschung festgestellt wird. In diesem Falle wird der Kursteilnehmer sofort von der Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfungsleistung wird nicht bewertet. Die GRB behält sich vor, Schüler bei schwerwiegenden Täuschungen außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu exmatrikulieren;

(4) Kursteilnehmer den Verpflichtungen aus § 7 nicht nachkommen;

(5) die Fristen der Ratenzahlung trotz Mahnung nicht eingehalten wurden.

In diesen Fällen ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

Nach einer Exmatrikulation aufgrund von Fehlverhalten oder auf eigenen Wunsch hin kann der Kursteilnehmer nicht wieder in den aktuellen Kurs immatrikuliert werden.

§12 Datenschutz

Mit der Datenschutzinformation unterrichtet die GRB die Kursteilnehmer über Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, das Recht auf unentgeltliche Auskünfte von der GRB gespeicherten personenbezogenen Daten und das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von der GRB gespeicherten personenbezogenen Daten.

(1) Zugriffsdaten

Wenn die Webseite besucht wird und keine Angaben zur Person gemacht werden, so werden nur die Zugriffsdaten gespeichert. Das sind beispielsweise Datum und Uhrzeit des Zugriffs, die Seite, von der aus der Zugriff erfolgte, der verwendete Web-Browser und der Name des Serviceproviders. Eine personenbezogene Auswertung der Daten findet nicht statt. Die Daten werden nur zu statistischen Zwecken ausgewertet.

(2) Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund derer eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z. B. Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung. Personenbezogene Daten der Kursteilnehmer sowie Interessenten werden nur erhoben, wenn diese bei einer Buchung oder aber bei Registrierung eines Kundenaccounts freiwillig mitgeteilt wurden. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Dauer der Vertragsabwicklung genutzt. Wenn der Vertrag vollständig erfüllt und abgewickelt ist, werden die Daten gesperrt und nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Etwas anderes gilt nur, wenn in die weitere Verwendung der Daten ausdrücklich eingewilligt worden ist.

(3) Cookies

Die Webseite des Studienkollegs Düsseldorf verwendet Cookies. Dies erleichtert bei einer Wiederkehr den Zugriff auf die Webseite des Studienkollegs Düsseldorf und verhilft zu einer Optimierung der Angebote. Cookies sind kleine Textdateien, die auf die Festplatte abgelegt und nur durch den Server der jeweiligen Webseite wieder ausgelesen werden können, wenn eine datentechnische Verbindung zum Server aufgebaut wurde. Sowohl Sitzungs-Cookies als auch dauerhafte Cookies werden hierbei verwendet. Die sogenannten Sitzungs-Cookies sind Cookies, die nach Ende der jeweiligen Browser-Sitzung wieder von der Festplatte gelöscht werden. Die dauerhaften Cookies verbleiben auf der Festplatte, sodass die Webseite den Rechner beim nächsten Besuch wiedererkennen kann. Der Browser kann so eingestellt werden, dass er Cookies automatisch akzeptiert oder über das Senden von Cookies als Nachricht und Pop-up erscheinen lässt oder die Verwendung von Cookies ausschließt.

(4) Auskunftsrecht

Jeder Kursteilnehmer sowie Interessent hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die seitens des Studienkollegs Düsseldorf gespeicherten Daten zur eigenen Person. Ebenso kann jeder eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Daten verlangen.

(5) Weitergabe der Daten zur Lieferung und Zahlung:

Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten werden nur unter der jeweiligen Einwilligung der Kursteilnehmer sowie Interessent und nur zum Zwecke der Vertragserfüllung an ein durch die GRB beauftragtes Unternehmen weiterweitergeleitet. Zur Zahlungsabwicklung werden die Zahlungsdaten an das beauftragte Kreditinstitut weitergegeben.

(6) Ansprechpartner in Fragen des Datenschutzes:

Gibt es Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten oder ist eine Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Daten oder der Widerruf der Einwilligung erwünscht, kann dies schriftlich an folgende E-Mailadresse kommuniziert werden: info@stk-duesseldorf.de.

§13 Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht

Kursteilnehmer haben das Recht, binnen vierzehn Tagen (nach Vertragsabschluss) ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Kursteilnehmer die GRB schriftlich mittels einer eindeutigen Erklärung per Post an die folgende Adresse: Studienkolleg Düsseldorf, Grafenberger Allee 87, 40237 Düsseldorf oder per E-Mail an info@stk-duesseldorf.de über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

(2) Folgen des Widerrufs

Wenn der Vertrag widerrufen wurde, hat die GRB alle Zahlungen, die getätigt worden sind, mit Ausnahme zusätzlicher Kosten wie der nichtrückerstattungsfähigen Verwaltungsgebühren, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung werden die Gebühren auf ein seitens des Kursteilnehmers hinterlegtes Bankkonto überweisen. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wurde verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so muss ein angemessener Betrag bezahlt werden, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(3) Muster-Widerrufsformular

Wenn die Kursteilnehmer den Vertrag widerrufen wollen, haben sie die Möglichkeit, folgendes Formular auszufüllen. Ebendieses bzw. das eigene Formular des Kursteilnehmers muss  per Post oder per E-Mail an die angegebene Adresse zurückgesandt werden.

 

§14 Streitbeilegung/Verbraucherschlichtungsstelle

(1) Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese kann über den nachfolgenden Link erreicht werden:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die GRB nicht verpflichtet und nicht bereit.

§15 Salvatorische Klausel

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

Stand 15.03.2023

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