AGB telc

AGB telc, Studienkolleg Düsseldorf

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind gültig für alle telc Prüfungen, die am Prüfungszentrum Studienkolleg Düsseldorf durchgeführt werden.

Anmeldebestätigung

Die Anmeldung zur telc Prüfung erfolgt entweder schriftlich online oder persönlich vor Ort. Der Teilnehmende füllt dazu ein Online-Formular aus oder vor Ort im Studienkolleg Düsseldorf mit allen wichtigen Informationen, die das Studienkolleg Düsseldorf benötigt. Nach der Anmeldung bekommt der Anmelder eine Bestätigung seiner Anmeldung und erhält die Aufforderung über die zu entrichtende Prüfungsgebühr:

  • Niveaustufe B1 – 150.- €
  • Niveaustufe B2 – 150.- €
  • Niveaustufe C1 – 180.- €

Bei verspäteter Zahlung besteht kein Anspruch auf den reservierten Prüfungsplatz. Der Überweisungsbeleg dient als Anspruch auf einen Prüfungsplatz. Der Anspruch auf einen Prüfungsplatz verfällt, sobald alle Plätze vergeben sind. Die Überweisungsbelege werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtig.

Außerordentliche Ereignisse

Im Falle außerordentlicher Ereignisse, die eine Erbringung der Leistung technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen, kann das Studienkolleg Düsseldorf die Prüfung zeitlich verschieben oder absagen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Interner Anmeldeschluss

Die Anmeldung und Bezahlung zur Prüfung erfolgt 30 Tage vor einer schriftlichen Prüfung. Verspätete Anmeldungen bis 10 Tage vor der Prüfung erfolgen gegen eine zusätzliche Gebühr. Die Anmeldung und Bezahlung für eine telc Prüfung nach Ablauf der offiziellen Anmeldefrist (vor 14 Uhr des Schlusstages) ist gegen eine Gebühr von 30 Euro möglich.

telc Vorbereitungskurs

Der telc Vorbereitungskurs findet nur statt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von vier Teilnehmern erreicht wurde, ansonsten wird der Kurs entweder kostenlos verschoben oder die Gebühren zurückerstattet. Dies wird spätestens eine Woche vor dem Beginn des Vorbereitungskurses bekannt gegeben.

Stornierung

Nach Anmeldung zu einer Prüfung ist eine Stornierung nicht mehr möglich. (Ausnahme z. B.: Tod eines Angehörigen, Krankheitsfall etc.) In diesen Fällen kann die Prüfungsbuchung auf einen späteren Termin verschoben werden, wenn ein ärztliches Attest am vorherigen Tag oder am Prüfungstag eingereicht wird. Es werden zusätzlich 30 Euro Verwaltungsgebühren für eine Umbuchung berechnet.

Übertragung

Die Übertragung eines gebuchten Prüfungsplatzes auf eine andere Person ist ausgeschlossen.

Anrechnung von Teilergebnissen

Der Prüfungsteilnehmer hat Anspruch auf Anrechnung seines zuletzt erzielten Teilergebnisses, das heißt er kann bis zum Ablauf des nachfolgenden Kalenderjahres durch beifügen einer Kopie des Ergebnisbogens mit beiden Teilen seine mündliche oder schriftliche Prüfung anrechnen lassen. Die Verantwortung, die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Gültigkeit der bereits bestandenen Prüfungsteile zu überprüfen, liegt dabei bei den Teilnehmern.

Wiederholen einer telc Prüfung

telc Prüfungen der Niveaustufe B1, B2, C1 und C2 können so oft wiederholt werden, wie es der Teilnehmer wünscht. Die mündliche Prüfung oder die schriftliche Prüfung können bis zum Ablauf des auf das erste Ablegen der Prüfung folgenden Kalenderjahres wiederholt bzw. nachgeholt werden. Eine Wiederholung einzelner Subtests ist nicht gestattet. Es zählt immer das Ergebnis der zuletzt geschriebenen Prüfung.

Mündliche Prüfung

Bitte beachten Sie, dass die mündliche Prüfung zu einem anderen Termin als die schriftliche Prüfung stattfinden kann. Informationen zur mündlichen Prüfung erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Auskunft zur mündlichen Prüfung erteilt ausschließlich das Prüfungszentrum.

Eilauswertung

Für 2021 gibt es keine Eilauswertungen mehr. Die normale Auswertungszeit beträgt 4-6 Wochen.

Einladung zur Prüfung

Rechtzeitig vor der Prüfung (5-7 Tage) wird Ihnen das Studienkolleg Düsseldorf eine Einladung mit Hinweisen zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung zusenden.

Allgemeine Regularien

1. Pflichten des Teilnehmers:
Der Prüfungsteilnehmende hat die Prüfungsordnung und Hausordnung einzuhalten und akzeptiert die AGB/Prüfungsordnung der telc gGmbH.
Die aktuelle Version finden Sie hier: studienkolleg-duesseldorf.de/agb

2. Haftung:
Das Studienkolleg Düsseldorf übernimmt keine Haftung für Unfälle auf dem Weg zur Prüfung, sowie bei der Prüfung oder nach der Prüfung.

3. Regularien zur Prüfungssicherheit:
Alle Prüfungsmaterialien gehören der telc gGmbH und dürfen unter keinen Umständen behalten oder kopiert werden. Das Notizblatt wird ebenfalls zurückgegeben. Die Aufsichtspersonen dürfen Angaben zu Formalitäten machen und über die Prüfungssicherheit belehren. Nach Beginn der Prüfung dürfen keine Fragen beantwortet werden. Der Teilnehmer muss seine Identität anhand eines Personalausweises/Passes mit Lichtbild (Führerscheine und Kopien sind nicht gültig) nachweisen können. Alle Hilfsmittel wie Wörterbücher, Geräte, Wearables, Handys, Armbanduhren oder Brillen mit Aufnahmefunktion, sind nicht erlaubt und dürfen nicht mit in den Prüfungsraum gebracht werden. Die Mitnahme der potenziellen Hilfsmittel in einem Prüfungsraum wird als Täuschung anerkannt. Wird eine Täuschung festgestellt, wird der Teilnehmer sofort von der Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfungsleistung wird nicht bewertet.

Datenschutz

Im Rahmen des allgemeinen Datenschutzes ist das Prüfungszentrum berechtigt, die Personalien des Teilnehmers auf elektronischen Medien zu speichern und zu archivieren. Die personenbezogenen Daten der Prüfungsteilnehmer dürfen nur Zwecken der Prüfungsdurchführung verwendet werden. Der Veranstalter verpflichtet sich dazu, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei allen von uns durchgeführten telc Prüfungen die AGB der telc gGmbH eingehalten werden.