Die „Feststellungsprüfung“ (FSP) ist eine Abkürzung für die „Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber für die Zulassung zum Studium an deutschen Hochschulen“, die von der Bezirksregierung Köln durchgeführt wird. Nicht alle müssen diese Prüfung ablegen, da die Noten des Schulabschlusszeugnisses des Heimatlandes darüber entscheiden. Die Wahl des Studienkollegkurses kann auch von den Leistungen und Wahlfächern des Abiturs im Heimatland abhängen. Weitere Informationen findest Du auf den Seiten der Kultusministerkonferenz. Falls die externe Feststellungsprüfung nicht bestanden wird, kann sie einmal wiederholt werden.
Wenn Du die FSP erfolgreich absolviert hast, erfüllst Du die formalen Zulassungsvoraussetzungen für die Studiengänge, die Deinem Schwerpunktkurs zugeordnet sind. Du kannst anschließend Dich in ganz Deutschland für einen Studienplatz an der Universität oder an der Hochschule bewerben.
Je nach Studienkollegkurs müssen unterschiedliche Prüfungen abgelegt werden, um die Feststellungsprüfung zu bestehen. Es gibt 3 schriftliche Prüfungen sowie 1 mündliche Prüfung. Klicke auf T-Kurs, M-Kurs, W-Kurs, G-Kurs oder M+T-Kurs um mehr Informationen zu den Schwerpunktkursen zu erhalten.
Für die Teilnehmende, die im Sommersemester (01. Februar) angefangen haben, ist die Anmeldefrist am 01. September desselben Jahres. Für die Teilnehmende, die im Wintersemester (01. September) angefangen haben, ist die Anmeldefrist am 01. März des nächsten Jahres.
Für Deine Anmeldung benötigst Du Folgende Dokumente und schickst diese postalisch an Bezirksregierung Düsseldorf:
Für unterschiedliche Feststellprüfungen bietet das Studienkolleg Düsseldorf geeignete Studienkollegkurse an, die Dich auf die FSP jeweils punktgenau vorbereiten: